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Qualitätsmanagement im KIM-Soziale Arbeit e.V.

Fortsetzung: Artikel aus d. Fachzeitschrift 'Jugendhilfe' 5/99, Seite 3

Prozeßabläufe darstellen

Um dem Leser zu vermitteln, wie wir die Elemente eines solchen Teilprozesses genauer betrachten und auch dokumentieren konnten, erläutern wir ein konkretes Beispiel.
 
Stellen wir uns einen Bewohner vor, der die Maßnahme bereits über einen längeren Zeitraum durchläuft. Er hat bereits eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme begonnen, die finanzielle und juristische Problembewältigung in Angriff genommen und auch im Teilprozess der ‚persönlichen Problembewältigung‘ erkennbare Veränderungen bezüglich des konflikthaften Verhältnisses zu seinen Eltern entwickelt. Er befindet sich jetzt im Prozeß der ‚Stabilisierung‘.
 
Um nun die an diesem Entwicklungspunkt des Bewohners angemessene, ziel- und ergebnisorientierte Vorgehensweise der Mitarbeiter beschreiben zu können, haben wir das Instrument der Verfahrensanweisung eingesetzt. Es geht davon aus, daß konkrete ‚Ereignisse‘ im Bezugsrahmen des Klienten sozialarbeiterisches Handeln zur Folge haben, welches wir mit kleinschrittigen ‚Vorgängen‘ benennen können. Diese ‚Vorgänge‘ orientieren sich gemäß des sozialarbeiterischen Selbstverständnisses immer am Entwicklungsprozeß des Klienten und an den persönlichen Zielen des Bewohners.
 
In unserem Beispiel benennen wir das Ereignis: ‚Konflikte im Elternhaus liegen vor‘. Zum Zeitpunkt der ‚Stabilisierung‘ sind bereits erste Lösungsstrategien erprobt worden und die dabei gemachten Erfahrungen werden bei der Entwicklung neuer Ziele berücksichtigt. Die bildliche und möglichst schnell erfaßbare Darstellung in der Verfahrensanweisung (VA) ist in Abb. 2 wiedergegeben:
Abb. 2: Darstellung in der Verfahrensanweisung

Das Ereignis (Konflikte ...) zieht ein weiteres Ereignis nach sich: Es finden Regelmäßige Einzelgespräche (REG) statt! [1] Damit ist der Ort benannt, an dem der Bewohner dieses Thema für sich bearbeiten kann. In prozeßbegleitenden Einzelgesprächen kann er nämlich diesen Problembereich immer wieder mit in die Bearbeitung nehmen. Die vorliegende VA macht darüber hinaus die maßgeblichen Strukturelemente im Bearbeitungsprozeß deutlich, die für den Bezugssozialarbeiter als Handlungsorientierung dienen. Hier werden diejenigen Vorgänge konkret benannt, die langfristig die Stabilisierung des Bewohners hinsichtlich dieses spezifischen Problems bewirken und ihn bei der Erarbeitung von Handlungskompetenz fördern. Wie an anderen Stellen der Dokumentation auch, wird an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, daß involvierte Personen (hier die Eltern) mit in den Hilfeprozeß einzubeziehen sind. Dies geschieht gemäß den Vorgaben des § 36 SGB VIII an relevanten Eckpunkten des Entwicklungsprozesses im Bezug auf Lehrer, Arbeitgeber, Verwandte, Bewährungshelfer etc.
 
Ein weiteres wichtiges Prinzip der inhaltlichen Arbeit kann in der ausgewählten Verfahrensanweisung ebenfalls nachvollzogen werden.

  1. Zur Realisierung der vom Bewohner definierten Ziele werden (Förder-) Maßnahmen vereinbart.
  2. Die Maßnahmen helfen dem Bewohner bei der Umsetzung seiner (Teil-) Ziele.
  3. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird kontrolliert, die Gültigkeit der vereinbarten Ziele überprüft.
  4. Ziele und Maßnahmen werden ggf. korrigiert.
  5. Die bestätigten oder korrigierten Ziele und Maßnahmen bestimmen den weiteren Therapieprozeß.
  6. Die Ergebnisse werden in jedem Fall dokumentiert.

 Abb. 2: Darstellung in der Verfahrensanweisung
[1] Das regelmäßige Einzelgespräch ist Teil der sozialarbeiterischen Methoden, die als Kommunikationsprozesse eigene Qualitätsstandards erfüllen und in jedem Prozeß maßgeblicher Leistungsbestandteil sind. Zu ihnen gehören ebenfalls das Gruppengespräch, die Teamsitzung, die Supervision, das bilanzierende Einzelgespräch oder das Kriseninterventionsgespräch. Die jeweils unterschiedlichen Strukturen sind in eigenen Verfahrensanweisungen festgehalten.

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