Prozeßabläufe darstellen
Um dem Leser zu vermitteln, wie wir die Elemente eines
solchen Teilprozesses genauer betrachten und auch dokumentieren konnten,
erläutern wir ein konkretes Beispiel.
Stellen wir uns einen Bewohner vor, der die Maßnahme
bereits über einen längeren Zeitraum durchläuft. Er hat bereits eine
berufliche Qualifizierungsmaßnahme begonnen, die finanzielle und
juristische Problembewältigung in Angriff genommen und auch im
Teilprozess der ‚persönlichen Problembewältigung‘ erkennbare Veränderungen
bezüglich des konflikthaften Verhältnisses zu seinen Eltern entwickelt.
Er befindet sich jetzt im Prozeß der ‚Stabilisierung‘.
Um nun die an diesem Entwicklungspunkt des Bewohners
angemessene, ziel- und ergebnisorientierte Vorgehensweise der Mitarbeiter
beschreiben zu können, haben wir das Instrument der Verfahrensanweisung eingesetzt. Es geht davon aus, daß konkrete
‚Ereignisse‘ im Bezugsrahmen des Klienten sozialarbeiterisches Handeln
zur Folge haben, welches wir mit kleinschrittigen ‚Vorgängen‘
benennen können. Diese ‚Vorgänge‘ orientieren sich gemäß des
sozialarbeiterischen Selbstverständnisses immer am Entwicklungsprozeß
des Klienten und an den persönlichen Zielen des Bewohners.
In unserem Beispiel benennen wir das Ereignis: ‚Konflikte
im Elternhaus liegen vor‘. Zum Zeitpunkt der ‚Stabilisierung‘ sind
bereits erste Lösungsstrategien erprobt worden und die dabei gemachten
Erfahrungen werden bei der Entwicklung neuer Ziele berücksichtigt. Die
bildliche und möglichst schnell erfaßbare Darstellung in der Verfahrensanweisung (VA) ist in Abb. 2 wiedergegeben:
Abb. 2: Darstellung in der Verfahrensanweisung
Das Ereignis (Konflikte ...) zieht ein weiteres Ereignis nach sich: Es finden
Regelmäßige Einzelgespräche (REG) statt! [1]
Damit ist der Ort benannt, an dem der Bewohner dieses Thema für sich
bearbeiten kann. In prozeßbegleitenden Einzelgesprächen kann er nämlich
diesen Problembereich immer wieder mit in die Bearbeitung nehmen. Die
vorliegende VA macht darüber hinaus die maßgeblichen Strukturelemente im
Bearbeitungsprozeß deutlich, die für den Bezugssozialarbeiter als
Handlungsorientierung dienen. Hier werden diejenigen Vorgänge konkret
benannt, die langfristig die Stabilisierung des Bewohners hinsichtlich
dieses spezifischen Problems bewirken und ihn bei der Erarbeitung von
Handlungskompetenz fördern. Wie an anderen Stellen der Dokumentation
auch, wird an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, daß involvierte
Personen (hier die Eltern) mit in den Hilfeprozeß einzubeziehen sind.
Dies geschieht gemäß den Vorgaben des § 36 SGB VIII an relevanten
Eckpunkten des Entwicklungsprozesses im Bezug auf Lehrer, Arbeitgeber,
Verwandte, Bewährungshelfer etc.
Ein weiteres wichtiges Prinzip der inhaltlichen Arbeit kann in der
ausgewählten Verfahrensanweisung ebenfalls nachvollzogen werden.
- Zur Realisierung der vom Bewohner definierten Ziele werden (Förder-) Maßnahmen vereinbart.
- Die Maßnahmen helfen dem Bewohner bei der Umsetzung seiner (Teil-) Ziele.
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird kontrolliert, die Gültigkeit der vereinbarten Ziele überprüft.
- Ziele und Maßnahmen werden ggf. korrigiert.
- Die bestätigten oder korrigierten Ziele und Maßnahmen bestimmen den
weiteren Therapieprozeß.
- Die Ergebnisse werden in jedem Fall dokumentiert.
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[1] Das regelmäßige Einzelgespräch ist Teil der
sozialarbeiterischen Methoden, die als Kommunikationsprozesse eigene
Qualitätsstandards erfüllen und in jedem Prozeß maßgeblicher
Leistungsbestandteil sind. Zu ihnen gehören ebenfalls das
Gruppengespräch, die Teamsitzung, die Supervision, das bilanzierende
Einzelgespräch oder das Kriseninterventionsgespräch. Die jeweils
unterschiedlichen Strukturen sind in eigenen Verfahrensanweisungen
festgehalten. |